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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05 (https://dejure.org/2007,8140)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 (https://dejure.org/2007,8140)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - L 8 R 74/05 (https://dejure.org/2007,8140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Regelaltersrente nach Maßgabe des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG); Begriffsbestimmungen der Worte "Ghetto" und "freiwillige Beschäftigung" gem. § 1 ZRBG; Abgrenzung der Zwangsarbeit von dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 14 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Geldempfangsvollmacht deutscher und israelischer Rechtsanwälte für "Ghettorenten"! (Dr. Oliver L. Knöfel)

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Der erkennende Senat hält im Kern an der vom 13. Senat des BSG im Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 59/03 - vertretenen Auffassung fest, dass es sich bei den Vorschriften der §§ 1 bis 3 ZRBG um Bestimmungen handelt, die auf dem Boden der bis zum Jahr 2002 ergangenen sogenannten Ghettorechtsprechung des 5. und 13. Senats des BSG stehen und die das bis dahin in Kraft befindliche Rentenrecht einschließlich des Fremdrentengesetzes (FRG) und des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG) ergänzen und nur teilweise verdrängen.

    Zu einer mittelbaren Änderung der in der Gesetzgebung zum ZRBG getroffenen politischen Grundentscheidung sieht der erkennende Senat die Rechtsprechung als dem Gesetz unterworfene Gewalt gemäß Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG) iVm § 31 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) daher nicht befugt (so auch 13. Senat des BSG, Urteil v. 7. Oktober 2004, aaO Rn 44).

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den in dieser Frage bestehenden außerordentlich weiten politischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ausdrücklich anerkannt (Beschluss des 2. Senats vom 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 - allgemein zu den Auslegungsgrenzen: BVerfGE 11, 16, 130)).
  • Drs-Bund, 31.10.1986 - BT-Drs 10/6287
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Bisheriger außen- und staatspolitischer Praxis der Bundesrepublik Deutschland folgend ist eine solche generelle Reparationsregelung vielmehr in allen völkerrechtlichen Verträgen zur Regelung der Folgen des 2. Weltkrieges, angefangen vom Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 - BGBl Teil II 331 - in Art. 5 Abs. 2 bis hin zum Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990- BGBl Teil II 1317 -, bei der Wiedervereinigung Deutschlands vermieden worden (vgl. Bericht der Bundesregierung über Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht - BT-Drs. 10/6287, S. 8 ff, s. auch § 1 Abs. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes - AKG - aus dem Jahr 1957 - BGBl Teil I 1745, hierzu Pagenkopf AKG 1958, Einführung und Art. 1 Anmerkung 1 ff).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Der Auffassung des 4. Senats im Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - Rn 104 - , als Entgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1b ZRBG genüge jede Zuwendung wegen geleisteter Arbeit, unabhängig von ihrer Art oder Höhe, vermag der erkennende Senat nicht beizutreten.
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Die grundsätzliche Fortgeltung der sogenannten Ghettorechtsprechung des BSG (Urteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - 14. Juli 1999 - B 13 RJ 61/98 R) für die Auslegung des ZRBG ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksachen - BT-Drs. - 14/8583 Seiten 1, 5 und 14/8602 Seiten 1, 5), die ausdrücklich auf diese Urteile Bezug nimmt, sowie aus dem Wortlaut der gesetzlichen Überschrift ("Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten ...") ( ebenso LSG NRW, Urteil v. 7. Mai 2007 - L 3 R 34/07).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Die grundsätzliche Fortgeltung der sogenannten Ghettorechtsprechung des BSG (Urteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - 14. Juli 1999 - B 13 RJ 61/98 R) für die Auslegung des ZRBG ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksachen - BT-Drs. - 14/8583 Seiten 1, 5 und 14/8602 Seiten 1, 5), die ausdrücklich auf diese Urteile Bezug nimmt, sowie aus dem Wortlaut der gesetzlichen Überschrift ("Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten ...") ( ebenso LSG NRW, Urteil v. 7. Mai 2007 - L 3 R 34/07).
  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Die grundsätzliche Fortgeltung der sogenannten Ghettorechtsprechung des BSG (Urteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - 14. Juli 1999 - B 13 RJ 61/98 R) für die Auslegung des ZRBG ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksachen - BT-Drs. - 14/8583 Seiten 1, 5 und 14/8602 Seiten 1, 5), die ausdrücklich auf diese Urteile Bezug nimmt, sowie aus dem Wortlaut der gesetzlichen Überschrift ("Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten ...") ( ebenso LSG NRW, Urteil v. 7. Mai 2007 - L 3 R 34/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Vielmehr lässt sich aus den unter B. dargelegten Gründen feststellen, dass er in seiner Zeit in Kaunas in einem "geschlossenen" Ghetto war (eingehend zum Problemkreis des Ghettobegriffs: LSG NRW, Urteil v. 1. September 2006 - L 14 R 41/05; Urteil v. 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 - mit anhängiger Revision - B 5 R 12/07 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2005 - L 8 RJ 97/02

    Anspruch auf Gewährung von Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Hieraus hat der erkennende Senat mit rechtskräftigem Urteil vom 29. Juni 2005 - L 8 RJ 97/02 - die Notwendigkeit der Abgrenzung von Zwangsarbeit (zu entschädigen nach dem Stiftungsgesetz) und entgeltlicher Arbeit i.S.d ZRBG abgeleitet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 14 R 41/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05
    Vielmehr lässt sich aus den unter B. dargelegten Gründen feststellen, dass er in seiner Zeit in Kaunas in einem "geschlossenen" Ghetto war (eingehend zum Problemkreis des Ghettobegriffs: LSG NRW, Urteil v. 1. September 2006 - L 14 R 41/05; Urteil v. 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 - mit anhängiger Revision - B 5 R 12/07 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07

    Rentenversicherung

  • Drs-Bund, 20.06.2007 - BT-Drs 16/5720
  • Drs-Bund, 11.08.2003 - BT-Drs 15/1476
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 8 R 187/07

    Rentenversicherung

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteile vom 06.06.2007- L 8 R 54/05 - Revision anhängig unter B 13 R 85/07 R ; vom 20.06.2007 - L 8 R 244/05 - Revision anhängig unter B 13 R 115/07 R, sowie vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 - rechtskräftig), folgt der Anspruch auf Altersrente allein aus dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI), ohne dass das ZRBG eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellen würde (ebenso 13. Senat des BSG Urteil v. 26.07.2007, B 13 R 28/06 R).

    Stellt man diese auf Artikel 43 der Haageer Landkriegsordnung fußenden völkerrechtlichen Bedenken dahin und geht - wie der erkennende Senat in seinen zitierten Urteilen L 8 R 54/05, L 8 R 244/05 sowie L 8 R 74/05 - für die Anwendung des ZRBG zumindest innerstaatlich von einer durch Artikel 3 Absatz 1 GG gebotenen und vom Gesetzgeber des ZRBG gewollten Gleichbehandlung aller heute überlebenden jüdischen Ghettobewohner in der Rentenversicherung aus (wofür sich der erkennende Senat nach wie vor nicht nur auf die Materialien zum ZRBG bezieht, sondern auch durch die Redebeiträge der Regierungsfraktionen in der jüngsten Debatte des Deutschen Bundestages zum ZRBG am 16.11.2007 bestätigt sieht) so gilt nach der auf § 1227 RVO gestützten Ghetto-Rechtsprechung des 13. und 5. Senats des BSG Folgendes:.

    Soweit die Beklagte schließlich meint, aus den Urteilen des erkennenden Senats (L 8 R 54/05 und L 8 R 74/05 sowie L 8 R 244/05) ableiten zu können, dass für den ZRBG-Anspruch zu fordern sei, dass die Betroffenen von ihrem Entgelt auch weitere Personen (mit-) versorgen konnten, so verkennt sie das vom Senat auf Basis der Ghettorechtsprechung des BSG entwickelte Hilfskriterium bei Beweisnot.

    Ergibt sich - wie hier - aufgrund der Beweisaufnahme ein klares Bild über die in Bar bzw. in Natur für die Beschäftigung im Ghetto als Entgelt gewährte Gegenleistung, so ist für das Beweisnot-Kriterium kein Platz (so vom Senat insbesondere im Fall L 8 R 74/05 bereits rechtskräftig entschieden).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2008 - L 8 R 287/06
    Den Beteiligten und dem Senat sind im Übrigen die Ermittlungen aus dem Fall L 8 R 74/05 bekannt, aus denen sich ergibt, dass in Israel lebende (frühere) Staatsangehörige von Litauen ihre nach sowjetischem beziehungsweise litauischem Recht unter Umständen bestehenden Ghettorentenansprüche mangels zwischenstaatlicher Abkommen in Israel nicht geltend machen können.

    Der Senat folgt insoweit der in vollem Umfang glaubhaften Darstellung der Klägerin im Rahmen ihrer persönlichen Anhörung durch den Berichterstatter, die in vollem Umfang prozessual verwertbar ist (zur Zulässigkeit einer entsprechenden Anhörung vergleiche Urteile des Senates v. 06.06.2007, L 8 R 54/05; v. 20.06.2007, L 8 R 244/05 sowie v. 04.07.2007, L 8 R 74/05 (rkr.); jeweils sozialgerichtsbarkeit.de).

    Auf dieser Grundlage ist nach den insoweit überzeugenden und von den Beteiligten auch nicht angegriffenen Feststellungen des Sachverständigen Dr. T. wahrscheinlich, dass in Kaunas jedenfalls ab dem August 1941 ein geschlossenes Ghetto bestanden hat, das bis zur Umwandlung in ein Konzentrationslager im Herbst 1943 existierte (vgl. bereits Senat, Urteil v. 04.07.2007, L 8 R 74/05, aaO).

    Zum Ghetto Kaunas hat der Senat bereits unter Hinweis auf den Sachverständigen Dr. T entschieden, dass die den Arbeitenden gewährte Mehrverpflegung im Allgemeinen das Maß des freien Unterhalts nicht überschritten hat (Senat, Urteil v. 04.07.2007, L 8 R 74/05, aaO).

    Auch eine litauische Rente für ihre Ghettozeit kann die Klägerin mangels entsprechender Zahlbarkeit in Israel nicht erhalten (vgl. die Senatsfeststellungen im Urteil L 8 R 74/05, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 8 R 257/05

    Rentenversicherung

    Der Senat folgt insoweit der in vollem Umfang glaubhaften Darstellung des Klägers im Rahmen seiner persönlichen Anhörung durch den Berichterstatter, die in vollem Umfang prozessual verwertbar ist (zur Zulässigkeit einer entsprechenden Anhörung vgl. Urteile des Senates v. 06.06.2007, L 8 R 54/05; v. 20.06.2007, L 8 R 244/05 sowie v. 04.07.2007, L 8 R 74/05 (rkr.); jeweils sozialgerichtsbarkeit.de).

    Dass in Kaunas jedenfalls ab dem August 1941 ein geschlossenes Ghetto bestanden hat, das bis zur Umwandlung in ein Konzentrationslager im Herbst 1943 existierte, ergibt sich aus dem Sachverständigengutachten des Historikers Dr. Tauber und ist im Übrigen vom Senat bereits mehrfach mit eingehender Begründung dargelegt worden (vgl. Urteile vom 04.07.2007, L 8 R 74/05, und vom 06.02.2008, L 8 R 287/06; jeweils sozialgerichtsbarkeit.de).

    Zum Ghetto Kaunas hat der Senat bereits unter Hinweis auf den Sachverständigen Dr. Tauber entschieden, dass die den Arbeitenden gewährte Mehrverpflegung im Allgemeinen das Maß des freien Unterhalts nicht überschritten hat (Senat, Urteil v. 04.07.2007, L 8 R 74/05, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - L 8 R 98/07

    Rentenversicherung

    Nach wie vor erachtet der erkennende Senat zur Anwendung des ZRBG die Abgrenzung von der Zwangsarbeit nach dem sozialversicherungsrechtlichen Typus des Beschäftigungsverhältnisses für geboten (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05).

    Der Senat hat sich jedoch aufgrund neuer historischer Erkenntnisse in seiner jüngsten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 06.06.2007, L 8 R 54/05, vom 20.06.2007, L 8 R 244/05, und vom 04.07.2007, L 8 R 74/05) gehalten gesehen, seine bisherige Rechtsprechung zur Feststellung einer für die Anwendung des ZRBG ausreichenden Höhe des Entgelts zu modifizieren und dazu - als Hilfstatsache bei Beweisnot - nunmehr auch auf die Frage abgestellt, ob das im Ghetto erhaltene Entgelt objektiv dazu ausreichte, neben dem Arbeitenden selbst auch weitere Menschen über einen erheblichen Zeitraum zu ernähren oder hierzu einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06

    Rentenversicherung

    Mit dem Kriterium der Entgeltlichkeit wollte der ZRBG-Gesetzgeber an der grundsätzlichen Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen im Sinne der deutschen Sozialversicherung von nicht versicherter Zwangsarbeit festhalten, wie sie die Ghetto-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorgezeichnet hat (Bundestagsdrucksachen - BT-Drs. - 14/8583, 1, 5 und 14/8602, 1, 5; im Einzelnen LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05, Juris Rz. 44).

    Denn eine solche Ernährung allein zum Erhalt der Arbeitskraft ist typisch für Zwangsarbeit - schon aus dem reinen Eigeninteresse desjenigen, der die Arbeitskraft der Zwangsarbeiter für sich ausbeutet (LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 Rz. 49; Senat, Urteil vom 14.12.2007 - L 13 R 84/07); sie lässt sich nicht mehr unter den Typus einer "entlohnten" Beschäftigung fassen, wie ihn der Gesetzgeber des ZRBG vor Augen hatte (vgl. BT-Plenarprotokoll 14/233, S. 23279, 23280).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 287/06

    Rentenversicherung

    Mit dem Kriterium der Entgeltlichkeit wollte der ZRBG-Gesetzgeber an der grundsätzlichen Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen im Sinne der deutschen Sozialversicherung von nicht versicherter Zwangsarbeit festhalten, wie sie die Ghetto-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorgezeichnet hat (Bundestagsdrucksachen - BT-Drs. - 14/8583, 1, 5 und 14/8602, 1, 5; im Einzelnen LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05, Juris Rz. 44).

    Denn eine solche Ernährung allein zum Erhalt der Arbeitskraft ist typisch für Zwangsarbeit - schon aus dem reinen Eigeninteresse desjenigen, der die Arbeitskraft der Zwangsarbeiter für sich ausbeutet (LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 Rz. 49; Senat, Urteil vom 14.12.2007 - L 13 R 84/07); sie lässt sich nicht mehr unter den Typus einer "entlohnten" Beschäftigung fassen, wie ihn der Gesetzgeber des ZRBG vor Augen hatte (vgl. BT-Plenarprotokoll 14/233, S. 23279, 23280).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 RJ 139/04

    Rentenversicherung

    aa) Nach wie vor erachtet es der erkennende Senat für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen (vgl. Urteile vom 8.6.2007, aaO.; vom 20.6.2007, L 8 R 244/05; vom 4.7.2007, L 8 R 74/05; vom 21.11.2007, L 8 R 98/07; jeweils sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 RJ 111/04

    Rentenversicherung

    Mit dem Kriterium der Entgeltlichkeit wollte der ZRBG-Gesetzgeber an der grundsätzlichen Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen im Sinne der deutschen Sozialversicherung von nicht versicherter Zwangsarbeit festhalten, wie sie die Ghetto-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorgezeichnet hat (Bundestagsdrucksachen - BT-Drs. - 14/8583, 1, 5 und 14/8602, 1, 5; im Einzelnen LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05, Juris Rz. 44).

    Denn eine solche Ernährung allein zum Erhalt der Arbeitskraft ist typisch für Zwangsarbeit - schon aus dem reinen Eigeninteresse desjenigen, der die Arbeitskraft der Zwangsarbeiter für sich ausbeutet (LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 Rz. 49; Senat, Urteil vom 14.12.2007 - L 13 R 84/07); sie lässt sich nicht mehr unter den Typus einer "entlohnten" Beschäftigung fassen, wie ihn der Gesetzgeber des ZRBG vor Augen hatte (vgl. BT-Plenarprotokoll 14/233, S. 23279, 23280).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - L 8 R 250/06

    Rentenversicherung

    Die insoweit bekannten und auch von Dr. Tauber in den beigezogenen Gutachten referierten Nahrungsmittelmengen von beispielsweise 700 Gramm zusätzlichen Brotes, 125 Gramm Fleisch und 25 Gramm Fett pro Woche für arbeitende Ghettobewohner sind indessen auch eingedenk der bekannten außerordentlich schlechten Versorgungsbedingungen nicht geeignet gewesen, mehr als nur den aktuellen Bedarf an Nahrung zu decken (vgl. hierzu auch Senat, Urteile v. 04.07.2007, L 8 R 74/05, u. v. 05.03.2008, L 8 R 321/06, sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 8 R 192/07

    Rentenversicherung

    Auch der sog. Anspruchstheorie ist nicht zu folgen (Senat, Urteil vom 04.07.2007, L 8 R 74/05, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 8 R 321/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - L 8 R 305/07

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - L 8 R 49/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - L 8 R 149/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 8 R 155/07

    Anspruch auf Altersrente, Erfüllung der Warzezeit mit Ghettobeitragszeiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - L 8 R 255/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 R 185/07

    Rentenversicherung

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